verkaufs.bedingungen
Verkaufsbedingungen Jeder Käufer anerkennt die nachstehen Bedingungen als rechtlich bindend. Preise und Zahlung 1. Bei den Preisen handelt es sich um Stückpreise für Pflanzen 1. Qualität, gemäss den Qualitätsbestimmungen des Verbandes Schweizerischer Baumschulen, bei Lieferung ab Baumschule in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorenthalten. Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. 2. Die Preise gelten immer für 1 Stk. 3. Die Kosten für Verpackung und Transport separat in Rechnung gestellt. 4. Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren. 5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. verrechnet. 6. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen. 7. Zahlung- und Erfüllungsort ist Rombach. 8. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden. Versand 9. Mit Abschluss des Vertrages gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über. 10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind. Garantie 11. Garantie für das anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert. 12. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen. Sortenersatz, Ersatz durch ähnliche Grösse und Stärke 13. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz. 14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz ist nicht gewünscht. Beschwerden 15. Der Käufer muss die Pflanzen sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel unverzüglich melden. Schlussbestimmungen 16. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar erhoben werden. 17. Gerichtsstand ist Rombach Rombach 1.1.2017 Bankverbindung : Clientis Bank 5024 Küttigen IBAN CH49 0657 5016 5211 5770 1 MWST : CHE – 108.733.271
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Verkaufsbedingungen Jeder Käufer anerkennt die nachstehen Bedingungen als rechtlich bindend. Preise und Zahlung 1. Bei den Preisen handelt es sich um Stückpreise für Pflanzen 1. Qualität, gemäss den Qualitätsbestimmungen des Verbandes Schweizerischer Baumschulen, bei Lieferung ab Baumschule in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorenthalten. Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. 2. Die Preise gelten immer für 1 Stk. 3. Die Kosten für Verpackung und Transport separat in Rechnung gestellt. 4. Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren. 5. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. verrechnet. 6. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher Art zu verrechnen. 7. Zahlung- und Erfüllungsort ist Rombach. 8. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden. Versand 9. Mit Abschluss des Vertrages gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über. 10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind. Garantie 11. Garantie für das anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert. 12. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen. Sortenersatz, Ersatz durch ähnliche Grösse und Stärke 13. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz. 14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz ist nicht gewünscht. Beschwerden 15. Der Käufer muss die Pflanzen sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel unverzüglich melden. Schlussbestimmungen 16. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar erhoben werden. 17. Gerichtsstand ist Rombach Rombach 1.1.2017 Bankverbindung : Clientis Bank 5024 Küttigen IBAN CH49 0657 5016 5211 5770 1 MWST : CHE – 108.733.271